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Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Urteile zum Thema Arbeitsrecht.

Für Weiterbeschäftigung genügt Widerspruch des Betriebsrats     

(wmd) Widerspricht der Betriebsrat begründet einer betriebsbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers, hat dies grundsätzlich den Weiterbeschäftigungsanspruch des betreffenden Arbeitnehmers zur Folge. Ein Bankmanager war auf Grund einer Umorganisation betriebsbedingt entlassen worden. Seine Abteilung wurde von Frankfurt nach London verlagert. Der Betriebsrat widersprach der Kündigung und begründete dies damit, dass u.a. die Sozialauswahl fehlerhaft gewesen sei und anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten nicht geprüft geworden seien. Diese Argumentation reichte den Richtern aus, um die betriebsbedingte Kündigung zu kippen und die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu ermöglichen.
        
AG Frankfurt, Az.: 15 Ca 980/05        

ID53108   

Eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen Arbeitnehmer darf nicht in Arbeitszeugnis erwähnt werden

(wmd) Wird gegen einen Arbeitnehmer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so darf dies nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden, obwohl der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis wahrheitsgemäße Tatsachen aufnehmen muss. Einer Rechtsanwaltsfachangestellten wurde außerordentlich gekündigt, weil sie bestimmte Gegenstände aus der Kanzlei gestohlen hatte. Der Arbeitgeber stellte gegen die Arbeitnehmerin Strafanzeige wegen Diebstahls und vermerkte in ihrem Arbeitszeugnis einen entsprechenden Hinweis auf das laufende Verfahren. Die Angestellte forderte die ersatzlose Streichung der Passage aus dem Zeugnis, da hierdurch ihr berufliches Weiterkommen gefährdet sei. Die Klage war erfolgreich.

LAG Düsseldorf, Az.: 3 Sa 359/05

ID53093


Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf völlig rauchfreien Arbeitsplatz
       
 (wmd) Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitsplatz fortwährend frei von Tabakrauch ist. Außerhalb der Dienstzeit des Arbeitnehmers muss der Arbeitsplatz nicht rauchfrei gehalten werden, so die Richter weiter. Die Kollegen eines Arbeitnehmers rauchten stets, wenn sich der Betreffende nicht an seinem Arbeitsplatz aufhielt. Da der Arbeitnehmer nicht mehr länger dem Geruch verbrannter Zigaretten ausgesetzt sein wollte, der trotz Lüftung noch längere Zeit im Raum zu spüren sei, klagte er auf einen absolut rauchfreien Arbeitsplatz. Seine Klage wurde abgelehnt: Das Bedürfnis nach einer absolut rauchfreien Arbeitsstätte sei durch die Arbeitsstättenverordnung nicht geschützt.

LAG Berlin, Az.: 6 Sa 2585/04
 

ID53105  


Arbeitgeber muss Privatsphäre der Arbeitnehmer achten

(wmd) Um einen Diebstahl im Unternehmen aufzuklären, ist ein Arbeitgeber nicht berechtigt, die Spinde seiner Arbeitnehmer aufzubrechen. Auch wenn tatsächlich Diebesgut gefunden würde, kann sich eine Kündigung nicht auf diese Tatsache stützen. Unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers erlangte Beweismittel dürfen nicht verwertet werden.

ArbG Frankfurt, Az.: 7 Ca 9658/03

ID53098

Quelle: AssCompact

 

 

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