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zum Thema Arbeitsrecht.
Für
Weiterbeschäftigung genügt Widerspruch des Betriebsrats
(wmd) Widerspricht der Betriebsrat begründet
einer betriebsbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers, hat dies
grundsätzlich den Weiterbeschäftigungsanspruch des betreffenden
Arbeitnehmers zur Folge. Ein Bankmanager war auf Grund einer Umorganisation
betriebsbedingt entlassen worden. Seine Abteilung wurde von Frankfurt
nach London verlagert. Der Betriebsrat widersprach der Kündigung
und begründete dies damit, dass u.a. die Sozialauswahl fehlerhaft
gewesen sei und anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten
nicht geprüft geworden seien. Diese Argumentation reichte den
Richtern aus, um die betriebsbedingte Kündigung zu kippen und
die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Abschluss
des Kündigungsschutzprozesses zu ermöglichen.
AG Frankfurt, Az.: 15 Ca 980/05
ID53108
Eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen
Arbeitnehmer darf nicht in Arbeitszeugnis erwähnt werden
(wmd) Wird gegen einen Arbeitnehmer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so
darf dies nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden, obwohl der Arbeitgeber
in einem Arbeitszeugnis wahrheitsgemäße Tatsachen aufnehmen muss.
Einer Rechtsanwaltsfachangestellten wurde außerordentlich gekündigt,
weil sie bestimmte Gegenstände aus der Kanzlei gestohlen hatte. Der Arbeitgeber
stellte gegen die Arbeitnehmerin Strafanzeige wegen Diebstahls und vermerkte
in ihrem Arbeitszeugnis einen entsprechenden Hinweis auf das laufende Verfahren.
Die Angestellte forderte die ersatzlose Streichung der Passage aus dem Zeugnis,
da hierdurch ihr berufliches Weiterkommen gefährdet sei. Die Klage war
erfolgreich.
LAG Düsseldorf, Az.: 3 Sa 359/05
ID53093
Arbeitnehmer
haben keinen Anspruch auf völlig rauchfreien Arbeitsplatz
(wmd) Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin haben Arbeitnehmer
keinen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitsplatz fortwährend frei von Tabakrauch
ist. Außerhalb der Dienstzeit des Arbeitnehmers muss der Arbeitsplatz nicht
rauchfrei gehalten werden, so die Richter weiter. Die Kollegen eines Arbeitnehmers
rauchten stets, wenn sich der Betreffende nicht an seinem Arbeitsplatz aufhielt.
Da der Arbeitnehmer nicht mehr länger dem Geruch verbrannter Zigaretten
ausgesetzt sein wollte, der trotz Lüftung noch längere Zeit im Raum
zu spüren sei, klagte er auf einen absolut rauchfreien Arbeitsplatz. Seine
Klage wurde abgelehnt: Das Bedürfnis nach einer absolut rauchfreien Arbeitsstätte
sei durch die Arbeitsstättenverordnung nicht geschützt.
LAG Berlin, Az.: 6 Sa 2585/04
ID53105
Arbeitgeber muss Privatsphäre der
Arbeitnehmer achten
(wmd) Um einen Diebstahl im Unternehmen aufzuklären, ist ein Arbeitgeber
nicht berechtigt, die Spinde seiner Arbeitnehmer aufzubrechen. Auch wenn tatsächlich
Diebesgut gefunden würde, kann sich eine Kündigung nicht auf diese
Tatsache stützen. Unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts des
Arbeitnehmers erlangte Beweismittel dürfen nicht verwertet werden.
ArbG Frankfurt, Az.: 7 Ca 9658/03
ID53098
Quelle:
AssCompact
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